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Gericht: Zschäpe soll bis 2035 in Haft bleiben

München. Das verurteilte NSU-Mitglied Beate Zschäpe, die Frau sitzt seit November 2011 im Gefängnis, soll noch bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre festgelegt und lehnte es zudem ab, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Zugunsten Zschäpes wertete das Gericht, dass sie inzwischen zugegeben habe, nach dem ersten Mord des faschistischen Netzwerks »Nationalsozialistischer Untergrund« von den weiteren geplanten Mordtaten gewusst zu haben. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung und die Bundesanwaltschaft können Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Das Kerntrio des NSU bestand aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Der NSU verübte von 2000 an mindestens zehn Morde in Deutschland, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln, Dutzende Menschen wurden verletzt. Die beiden Männer überlebten ein Feuergefecht mit der Polizei 2011 nicht. Zschäpe war vom OLG im Jahr 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

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Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Zschäpe, die im November 2011 in Untersuchungshaft gekommen war, hatte angesichts des Ablaufs dieser Frist aber nun eine vorzeitige Haftentlassung beantragt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.10.2026, Seite 15, Antifaschismus

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