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Möblierte Apartments kein Ersatz

Köln. Sogenannte Mikroapartments, die möbliert angeboten werden, sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln laut Mitteilung vom Dienstag entschieden und damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln abgewiesen. Die Firma wollte betroffenen Bewohnern neu gebaute und bereits möbilierte Mikroapartments als Ersatzwohnungen anbieten. Möblierte Wohnungen dienten aber üblicherweise als vorübergehende Unterkunft, entschied das Gericht. Wer eine Wohnung dauerhaft als Lebensmittelpunkt nutzen wolle, bringe regelmäßig eigene Möbel mit. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.10.2026, Seite 4, Inland

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