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Elend statt sicherer Zuflucht
Griechenland fordert weitere Ausnahmen vom EU-Asylrecht. Schutzsuchende werden nach gescheiterten Registrierungsversuchen festgenommen
Griechenlands Migrationsminister Athanasios Plevris forderte Anfang Oktober beim EU-Innenministertreffen in Luxemburg, Asylanträge in sogenannten »Migrationskrisen« zeitweise aussetzen und Abschiebungen beschleunigen zu können. Das begründet er mit steigenden Ankunftszahlen und einer angeblichen »Instrumentalisierung« von Migration.
Auch die Bundesregierung positioniert sich im Einklang mit der bisherigen Abschottungspolitik Europas offen für weitere Einschränkungen. Der zuvor bereits praktizierte Abbau des Schutzes geflüchteter Menschen durch beschleunigte Grenzverfahren und erweiterte Haftmöglichkeiten wird seit Juni 2026 durch das EU-Asylsystem GEAS geregelt. Griechenlands Vorstoß geht noch einen Schritt weiter: Er zielt darauf, bislang rechtswidrige kollektive Zurückweisungen ohne individuelle Asylprüfung rechtlich abzusichern.
Wie sich der erschwerte Zugang zu Asylverfahren auswirkt, zeigt sich in Malakasa, rund 40 Kilometer nördlich von Athen. Dort befinden sich ein Aufnahme- und Identifizierungszentrum und ein Flüchtlingslager. Für einen Registrierungstermin auf dem Festland muss eine Onlineplattform genutzt werden, die nach Angaben der griechischen Rechtsorganisation Refugee Support Aegean (RSA) seit Juni 2026 außer Betrieb ist. In einer Stellungnahme vom 7. Oktober 2026 berichtet RSA von Menschen, die beim Versuch, persönlich Asyl zu beantragen, festgenommen und strafrechtlich verfolgt worden seien. Flucht und Schutzbegehren würden dadurch faktisch als Straftat behandelt. So dokumentierte die Organisation unter anderem Fälle, in denen afghanischen Frauen die Registrierung verweigert und sie von den Behörden kriminalisiert wurden: Ohne dass ihr Asylgesuch überhaupt registriert wurde, verurteilten Gerichte sie wegen angeblich illegalen Aufenthalts zu zweijährigen Haft- und hohen Geldstrafen. Die Vollstreckung wurde unter der Auflage der umgehenden Rückkehr nach Afghanistan ausgesetzt. Damit wird die Rückreise zur Bedingung für Straffreiheit in Griechenland. Nicht nur Frauen und queere Menschen sind danach den Taliban und deren systematischen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.
Auch wer sich erfolgreich als asylsuchend registriert hat, nicht in haftähnlichen Bedingungen festgehalten wird und einen Platz in einer offenen Unterkunft erhält, ist nicht ausreichend versorgt. Der lokalen Camp Network Group zufolge fehlten den Menschen in Malakasa teilweise Decken, Möbel und wetterfeste Kleidung. Das Netzwerk berichtet von schlechten Wohnbedingungen und massivem Insektenbefall. Bewohner mehrerer Lager rund um Athen schilderten ähnliches: Schimmel, fehlende und dysfunktionale Sanitäreinrichtungen, unzureichendes Essen und Trinkwasser sowie Schwierigkeiten dabei, medizinische Hilfe und Rechtsberatung zu erhalten. Wo staatliche Versorgung ausbleibt, organisieren Geflüchtete selbst, was zum Überleben notwendig ist. Sie teilen Lebensmittel, Kleidung und Informationen, unterstützen sich gegenseitig bei Behördengängen und versuchen, trotz rechtlicher Unsicherheit ein Stück Selbstbestimmung zu bewahren. Dass sie sich nicht auf gegenseitige Hilfe beschränken, zeigte sich unter anderem dieses Jahr im Flüchtlingslager in Oinofyta: Dort protestierten Familien gegen die Lebensbedingungen und Verzögerungen ihrer Asylverfahren. Einige traten in den Hungerstreik und erwirkten erhebliche mediale Aufmerksamkeit und dadurch eine Beschleunigung der administrativen Prozesse. Doch weder Solidarität noch politischer Widerstand garantieren die Durchsetzung ihrer Rechte – vielmehr riskieren sie durch die Proteste zusätzliche Repressionen durch die Behörden.
Was in Brüssel als notwendige Verschärfung des Asylrechts verhandelt wird, trifft in Malakasa auf ein Aufnahmesystem, in dem bestehende Rechte trotz regem Aktivismus in- und außerhalb der Lagerstrukturen schwer durchzusetzen sind. Während europäische Regierungen über zusätzliche Möglichkeiten beraten, Menschen vom Asylverfahren auszuschließen, kämpfen Schutzsuchende darum, ihre geltenden Rechte überhaupt durchzusetzen.
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