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Vergesellschaftung

Demokratie fördern heißt enteignen

Mehr als 200 Wissenschaftler, Gewerkschafter und Künstler wenden sich gegen das geplante Verbot von Vergesellschaftung

Foto: Jürgen Ritter/IMAGO
Die Wohnbauten in Marzahn-Hellersdorf in Berlin entstanden unter Gemeinwohlbedingungen. Damit war es ab 1990 vorbei

Am 2. Juli beschloss der Koalitionsausschuss, den Artikel 15 des Grundgesetzes auszuhebeln. Dieser sieht vor: »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.« Angewandt wurden diese Bestimmungen noch nie. Dabei soll es bleiben. Bisher liegt zwar kein Entwurf des geplanten »Sperrgesetzes« vor, aber erst am Dienstag kritisierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Pläne von Berliner Linkspartei, Bündnis 90/Die Grünen und SPD zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne auf einer internationalen Investorenkonferenz: Der Schutz des Eigentums und das »Vertrauen in den funktionierenden Markt« seien »tief verankert in unserer wirtschaftspolitischen Überzeugung«. Das sei »das Fundament unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Und damit experimentiert man nicht.«

Am Donnerstag wandten sich mehr als 200 Personen aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Kultur in einem offenen Brief gegen das angekündigte Verbot von Enteignungen. Unter der Überschrift »Unsere offene Gesellschaft braucht ein offenes Grundgesetz« wird darin ausgeführt: »Ein Sperrgesetz ist verfassungswidrig«, »ein Sperrgesetz widerspricht dem Gründungskonsens der Bundesrepublik«, »ein Sperrgesetz missachtet den Bevölkerungswillen«. Mit letzterem ist der Berliner Volksentscheid vom 26. September 2021 gemeint. Damals stimmten fast 60 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung der Bestände von Konzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Die Verwirklichung dieses Beschlusses wurde sowohl vom Senat aus SPD, Grünen und Die Linke bis zur Wiederholungswahl 2023 verhindert, erst recht vom CDU/SPD-Senat danach. In einer möglichen Koalition wollen nun Linke, Grüne und SPD Immobilienkonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen für bis zu 16 Milliarden Euro Entschädigung vergesellschaften.

Der offene Brief gegen das »Sperrgesetz« wurde auf der Internetseite des »progressiven Thinktanks« Communia veröffentlicht. Die Organisation wird u. a. von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und den Open Society Foundations, einer Stiftungsgruppe des US-Milliardärs George Soros, gefördert. Unterzeichner sind u. a. das frühere Mitglied des IG-Metall-Vorstandes Hans-Jürgen Urban, der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke und der Bundesvorsitzende der IG BAU, Carsten Burckhardt, Wissenschaftler wie Frank Deppe, Klaus Dörre und Wolfgang Fritz Haug sowie die Schauspielerinnen Corinna Harfouch, Katharina Thalbach, die Musikerin Dota Kehr, der Regisseur Volker Lösch und der Schriftsteller Ingo Schulze.

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Communia-Referent Vincent Janz bezeichnete das Vorgehen der Bundesregierung in einer Pressemitteilung am Donnerstag als »demokratiefeindlich und in aktuellen Zeiten brandgefährlich«. Die Ökonomin Isabella Weber, Autorin von »Antifaschistische Wirtschaftspolitik«, erinnerte an die historischen Wurzeln von Artikel 15: »Auf der Potsdamer Konferenz im Jahr 1945 waren sich alle Alliierten einig, dass die Konzentration von Unternehmen beendet werden müsse, um die Wiederherstellung der Demokratie zu gewährleisten.« Die in Würzburg lehrende Juristin Isabel Feichtner ließ sich so zitieren: »Vergesellschaftung ist notwendig, damit die Stadt das Gemeinsame ihrer Bewohner*innen bleibt.«

Am selben Tag bekräftigte der Berliner SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach im Tagesspiegel: »Ich halte die Vergesellschaftung nicht für den richtigen Weg, um die Wohnungskrise zu lösen.«

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2026, Seite 1, Titel

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