- → Titel
Catch me if you can
US-Justiz setzt Kuba weiter unter Druck und erlässt Haftbefehl gegen Expräsident Raúl Castro. Havanna präsentiert neue Erkenntnisse zu vereiteltem Terroranschlag
Kaum eine Woche vergeht ohne US-Einschüchterungsversuche gegen Kuba. Der jüngste: Floridas Generalstaatsanwalt James Uthmeier hat am Montag (Ortszeit) einen staatlichen Haftbefehl gegen den ehemaligen kubanischen Präsidenten Raúl Castro erlassen. Grund sei dessen angebliche Verantwortung für den Abschuss zweier Kleinflugzeuge von Exilkubanern im Jahr 1996. Kubas Außenminister Bruno Rodríguez fand dazu scharfe Worte und sprach auf X von einem weiteren »Manöver der antikubanischen Politiker Floridas«; in dem US-amerikanischen Bundesstaat gibt es eine einflussreiche kubanische Exilgemeinde. Gleichzeitig wirft der kubanische Staatsanwalt Edward Roberts Washington vor, antikubanische Terrorgruppen auf US-Territorium zu dulden. Die beiden juristischen Verfahren verdeutlichen einmal mehr, wie schlecht es um die Beziehungen beider Länder steht.
Unerwartet kamen die jüngsten Nachrichten jedenfalls nicht. Im Mai hatte das US-Justizministerium wegen des Abschusses von zwei Cessnas der antikubanischen Gruppe »Brothers to the Rescue« 1996 Anklage gegen Castro erhoben. Denn in jenem Jahr war Raúl Castro Minister für die revolutionären Streitkräfte. In einem öffentlichen Statement betonte Uthmeier, dass der Haftbefehl dazu diene, Castro daran zu hindern die Insel zu verlassen. Zudem räumte der Generalstaatsanwalt ein, dass der 95jährige Raúl Castro wohl nicht freiwillig nach Florida kommen werde, um sich einem Verfahren zu stellen. Inwiefern es sich dabei um eine Drohung handelt, ihn wie das venezolanische Präsidentenehepaar zu entführen, bleibt offen.
Havanna hat die Anklage als sinnlose Ausweitung der US-Blockadepolitik kritisiert. Präsident Míguel Díaz-Canel sprach angesichts des Haftbefehls von einer verwerflichen Aktion gegen den Expräsidenten und nannte den Prozess einen »erbärmlichen Miami-Zirkus mit keinerlei rechtlichem oder praktischem Sinn«. Er diene nur dem gegenwärtigen Wahlkampf in den USA, betonte der Staatschef.
Ebenfalls am Montag präsentierte die kubanische Regierung neue Erkenntnisse zu einem vereitelten Terroranschlag von Beginn dieses Jahres. Im Februar hatte die kubanische Küstenwache vier Männer bei dem Versuch festgenommen, bewaffnet mit Hilfe eines Speedboats in kubanisches Territorium einzudringen. Dabei kam es zu einem Feuergefecht, bei dem vier Invasoren verstarben. Die übrigen Festgenommenen kooperieren laut kubanischen Angaben nun mit den Behörden.
Staatsanwalt Roberts unterstrich, dass Organisationen in den USA bei der Planung des Angriffs geholfen hätten. Die kubanischen Behörden beschuldigen Maritza Lugo Fernández, eine kubanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Florida. Einige der Inhaftierten hätten gestanden, auf einer privaten Farm von Lugo Fernández trainiert zu haben. Lugo Fernández ist Vorsitzende der exilkubanischen Partei »Partido Democrático 30 de Noviembre.«
Francisco Estrada Portales, Mitarbeiter der Staatssicherheit in Havanna, unterstrich am Montag, dass die Festgenommenen bereits zuvor als Terroristen identifiziert worden seien. Vergangenes Jahr habe Havanna der UNO einen Bericht vorgelegt, in dem zwei der Festgenommenen namentlich genannt worden seien. Einer von ihnen, Leordan Cruz, erklärte in einer Videoaufnahme, dass er die Anzettelung eines Aufstandes und den Sturz der kubanischen Regierung angestrebt habe. Estrada betonte, die kubanischen Behörden hätten ihre Ergebnisse den USA übermittelt, aber bis Montag keine Antwort erhalten.
Die US-Regierung nutzt aktuell alle Mittel, Havanna unter Druck zu setzen. Die beispiellose Verschärfung der Blockade durch ein vollständiges Ölembargo wird durch weitere Sabotage- und Terrorakte ergänzt, mit dem Ziel, die sozialistische Revolution zu zerstören. Inwieweit Washington selbst bei dem Speedboatvorfall involviert war, bleibt unklar – die ausbleibende öffentliche Reaktion wirft jedoch Fragen auf.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
