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Wohnungspolitik

Mietverträge: Gewaltopfer sollen leichter ausziehen können

Foto: Robert Michael/dpa

Berlin. Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig leichter aus gemeinsamen Mietverträgen mit ihren Peinigern lösen können, berichtete dpa am Montag. Details hat ihr Ministerium nun öffentlich gemacht. »Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang. Wir wollen ihn etwas einfacher machen«, erklärte SPD-Politikerin Hubig.

Normalerweise können Menschen, die gemeinsam eine Wohnung gemietet haben, den Vertrag auch nur gemeinsam ändern oder beenden. Wenn ein Beteiligter vorzeitig aussteigen will, braucht er oder sie die Mitwirkung des oder der anderen.

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Mit der Reform soll sich das ändern. Dabei soll die Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer keine Rolle spielen. Voraussetzung ist entweder eine Gewalttat oder die Drohung damit. Das Opfer soll den neuen Anspruch auf Mitwirkung des Täters sechs Monate nach der Gewalttat oder der Drohung geltend machen können.

Außerdem sollen die Opfer, es sind ganz überwiegend Frauen, auch vom Täter verlangen können, dass dieser grundsätzlich für Miete und Nebenkosten aufkommt, die nach dem Auszug der Betroffenen in der vorher gemeinsamen Wohnung entstehen. (dpa/jW)

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Erschienen am 06.10.2026, Inland

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