Nachschlag: Anwerbeprogramm
→ Job Challenge. Do., ARD
Wie groß die Auswahl an Berufen ist, die Schulabgänger wählen können, soll das ARD-Format »Job Challenge« demonstrieren. In einer aktuellen Folge darf der 16jährige Schüler Janik sich der »echten Herausforderung« eines Oberflächenbeschichters stellen. Es gilt, innerhalb einer Viertelstunde drei Triangeln mit gefährlichen Chemikalien zu behandeln. Der »Endboss« nimmt das Arbeitsergebnis ab und vergibt Verbalnoten. In einer anderen Folge darf der Schüler Lorenz im Chemielabor einen Autolack zusammenrühren, genau nach Rezept. Die »Jokerfragen« legen offen, worum es wirklich geht: Die Kandidaten müssen erraten, wie hoch das durchschnittliche Bruttogehalt ist. Das Format verrät außerdem, welches Bild bei den Programmverantwortlichen von der Jugend herrscht: Es muss eine »Challenge« sein, wie auf Tik Tok. Es muss ein Countdown laufen, sonst ist es nicht spannend. Bunte Grafiken müssen den Punktestand abbilden, weil das hier ja nur ein Spiel ist. So bleibt die Realität moderner Industriearbeit in kapitalistischen Betrieben ausgeblendet. (mb)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
