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Streaming-Anbieter

BGH: Preiserhöhungsklausel bei Amazon Prime ist unwirksam

Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Alibaba auf Wish bestellt

Frankfurt am Main. Eine Gebührenerhöhung bei Amazon ⁠Prime Video aus ⁠dem Jahr 2022 ist einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge unwirksam. ‌Die entsprechenden Klauseln in den Geschäftsbedingungen ‌verstießen gegen das Transparenzgebot, hieß es in der ⁠am Donnerstag veröffentlichten Begründung ‌der Richter. Kunden des Streaming-Anbieters würden unzureichend über ​ihre Rechte informiert und dadurch benachteiligt. Amazon kündigte daraufhin an, die ‌Gebühren für bestimmte Nutzer wieder zu senken. »Bereits ‌gezahlte Gebühren sind ‌Gegenstand ⁠eines ⁠gesonderten Verfahrens.«

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Sammelklage ⁠zur Rückerstattung zu ‌viel gezahlter Gebühren angestrengt. Betroffene können ⁠sich dem Verfahren durch einen Eintrag in das Klageregister anschließen. Gegen andere Unternehmen wie den Mobilfunkanbieter ‌und Kabelnetzbetreiber Vodafone laufen ähnliche Prozesse wegen mutmaßlich widerrechtlicher Preiserhöhungen. (Reuters/jW)

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Erschienen am 02.10.2026, Feuilleton

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