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01.10.2026, 17:47:51
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BGH: Preiserhöhungsklausel bei Amazon Prime ist unwirksam
Frankfurt am Main. Eine Gebührenerhöhung bei Amazon Prime Video aus dem Jahr 2022 ist einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge unwirksam. Die entsprechenden Klauseln in den Geschäftsbedingungen verstießen gegen das Transparenzgebot, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung der Richter. Kunden des Streaming-Anbieters würden unzureichend über ihre Rechte informiert und dadurch benachteiligt. Amazon kündigte daraufhin an, die Gebühren für bestimmte Nutzer wieder zu senken. »Bereits gezahlte Gebühren sind Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.«
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Sammelklage zur Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren angestrengt. Betroffene können sich dem Verfahren durch einen Eintrag in das Klageregister anschließen. Gegen andere Unternehmen wie den Mobilfunkanbieter und Kabelnetzbetreiber Vodafone laufen ähnliche Prozesse wegen mutmaßlich widerrechtlicher Preiserhöhungen. (Reuters/jW)
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