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Prekarisierung

Foto: piemags/IMAGO
Ein Leben auf Widerruf: »Dienstmädchen wird aus dem Haus verwiesen«, Stich aus dem Jahr 1796

Otto Neuraths Bildstatistik mit dem Titel »Growth in Number of Servants« von 1936 bringt eine soziologisch brisante Tatsache auf den Punkt: Innerhalb von nur zehn Jahren hatte sich damals die Anzahl an Hausbediensteten verdreifacht. Die Arbeit der domestizierten Arbeitskräfte bestand vornehmlich in der Reproduktion und Stabilisierung bürgerlicher Haushalte – als Teil einer unsichtbaren Infrastruktur in der Größenordnung von Kleinbetrieben: Ohne mehrere Dutzend Laufburschen und Hausmädchen, Köchinnen und Hetären, Boten und Sekretäre hätte die jahrhundertelange Vormachtstellung der Bourgeoisie keine Minute lang aufrechterhalten werden können.

Zwei Dienstmädchen im Jahr 1925, drei 1930 und sechs 1935. Sie wohnten dort, wo die Architektur der Herrschenden ihnen wenige Quadratmeter übrigließ – in Kellern, winzigen Dienstwohnungen oder »Berliner Zimmern« (so nannte man früher einen Verbindungsraum zwischen Vorderhaus und Seitenflügel eines Wohnhauses, jW). Als quasi Privatbesitz ihrer Herren waren sie selbst vom Anspruch auf Privatheit ausgeschlossen. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollten sie in einen anderen Markt überführt werden – diesmal mit Urlaubsanspruch und Kündigungsfrist. In Phasen ökonomischer Prosperität wurde der Anspruch auf tariflich und arbeitsrechtlich abgesicherte Beschäftigung erfüllt; im Rückblick erscheint dieser Zeitraum wie eine historische Ausnahmesituation innerhalb der Zyklen der Kapital­akkumulation.

Prekär heißt ursprünglich nicht einfach schlecht bezahlt, sondern vor allem: widerruflich. Im österreichischen Zivilrecht existiert dazu ein auf einen Raum bezogenes Äquivalent: das Prekarium. Jener Paragraph, der die »Bittleihe« juristisch definiert, reguliert die unentgeltliche Nutzung eines Ortes ohne verbindlich festgelegte Dauer. Der Überlassende kann jederzeit zurückfordern, was er nur dem Anschein nach gönnerhaft gibt. So wie das Dienstmädchenzimmer seiner Bewohnerin nicht gehörte, gehört dem Prekären seine Existenzgrundlage nicht: Das in Aussicht gestellte Honorar kann ihm mangels vertraglicher Absicherung jederzeit verweigert werden.

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Die Idee eines geliehenen Ortes, der auf Widerruf zurückgefordert werden kann, ist zum Modell für eine Arbeitswelt geworden, die verstärkt auf Werkverträge, »freie« Dienstverträge, Zeitarbeit und andere ­atypische Beschäftigungsformen setzt. Mit Anbruch der »­Agenda 2010« ist selbst die Agentur für Arbeit kein Gegenort zur forcierten Flexibilität mehr: Die gute alte ­Tante Arbeitsamt mutierte zum »Servicecenter«, bei der Arbeitszuteilung setzen ihre Bediensteten verstärkt auf algorithmische Sortierapparate. Der Stücklohnarbeiter im Homeoffice verfügt über seinen Arbeitsplatz ebenso wenig wie die Haussklaven des Fin de Siècle über das Hinterzimmer. In beiden Fällen wird das Risiko des Verlustes nicht einfach nur nach unten verlagert, sondern auch nach innen. Sich selbst gut zu regieren, heißt, für etwas zu arbeiten, auf das es keinen Anspruch gibt. Der Prekäre soll die dazugehörigen unternehmerischen Imperative verinnerlichen, wo es ihm an realen Mitteln dafür fehlt.

Materielle Unsicherheit erscheint dieser Tage kaum noch als strukturelle Komponente eines auf Ausschluss und Ausbeutung basierenden Arbeitsregimes, sondern vielmehr als individuelles Defizit. Wer keinen Platz in dieser neuen Ordnung findet, hat sich offenbar nicht richtig plaziert. Er wird zum Bewohner eines »inneren Auslands«, der von seinen »Fallmanagern« nach sogenannten »Integrationschancen« beurteilt wird – und nur bei Bedarf reimportiert werden soll. ­Soziale Ungleichheit kehrt als neofeudales Ausbeutungsverhältnis wieder in die Gegenwart zurück. Der Knecht hieß Knecht, weil er abhängig war; der Prekarier muss erst beweisen, dass er die Fortdauer seiner Abhängigkeit auf Anstellungsbasis verdient. Die häusliche Dienstmagd ist keineswegs von der Bildfläche verschwunden; man hat ihr nur beigebracht, das Prekarium ihrer Existenz selbst zu verantworten.

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.09.2026, Seite 14, Feuilleton

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