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Sozialstaat

Kürzungsansage für Erwerbslose

Gesamtmetallchef und Union trommeln für Kürzungen bei Erwerbslosenhilfe. Forschungsinstitut der Arbeitsagentur hält dagegen

Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Derzeit beziehen Erwerbslose höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld, aber auch nur ab einem Alter von 58 Jahren

Wo die Koalition gerade dabei ist, die sozialen Sicherungssysteme zu verhackstücken. Wie wäre es denn mit dem Arbeitslosengeld (ALG I)? Zumal ja in Krisenzeiten alles auf den Prüfstand gehört. Das jedenfalls meint das Unternehmerlager und legt gleich mit der fälligen Forderung nach: Die Bezugsdauer des ALG I gehöre generell, sprich für alle, auf zwölf Monate begrenzt, verbreitete jüngst der Präsident von Gesamtmetall, Udo Dinglreiter, via Springer-Medien. »Das würde drei Milliarden bringen«, also drei von 40 bis 50 Milliarden Euro, die sich beim Sozialstaat »sparen« ließen, ginge es nach den Damen und Herren Wirtschaftsführern. Im speziellen müssten die Kosten der Sozialversicherung gedrückt werden, von aktuell 42 auf 40 Prozent des Bruttoentgelts, lautet die Ansage des Verbandschefs.

Im Vorfeld der Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl. Die unausgesprochene Ansage: Übt Euch mal besser in Zurückhaltung, werte Gewerkschaften. Andernfalls werden noch mehr Jobs vernichtet, und mit dem Absturz auf Grundsicherungsniveau geht es dann auch ganz fix. Derzeit beziehen Erwerbslose höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld, aber auch nur ab einem Alter von 58 Jahren und sofern sie innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre für mindestens 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Wer zwischen 55 und 57 Jahre alt ist, erhält maximal 18 Monate lang Unterstützung, zwischen 50 und 54 Jahren sind es 15 Monate. Alle jüngeren Jahrgänge haben bestenfalls zwölf Monate Anspruch auf ALG I. Los geht es mit sechs Monaten, sobald man zwölf Monate einer geregelten Arbeit nachgegangen ist.

Schon vor acht Wochen hatte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine »Vereinheitlichung« auf eine Höchstdauer von einem Jahr vorgeschlagen. Das sei »gerecht, könnte den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) um über zwei Milliarden Euro entlasten und schafft einen Anreiz, bis zur Regelaltersgrenze am Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben«, heißt es im IW-Kurzbericht vom 22. Juli. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der BA. Bis zum Jahresende rechnet die Bundesbehörde mit einem Schuldenstand von knapp zehn Milliarden Euro, der bis 2030 auf 23 Milliarden Euro anwachsen könnte. Ursächlich dafür ist die seit Jahren lahmende Konjunktur bei sinkender Beschäftigung und steigenden Erwerbslosenzahlen. Im August waren offiziell 3,061 Millionen Menschen als »arbeitslos« registriert. Zuletzt erreichte die Zahl der Firmenpleiten den höchsten Stand seit 2013. Vor allem in der Automobilbranche werden massenweise Werktätige entlassen.

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Gerade für Zeiten ökonomischer Härten sind die sozialen Sicherungssysteme ursprünglich geschaffen. Real läuft es seit längerem genau umgekehrt: In der Not werden die Strukturen geschleift. Faktisch nutzen starke Interessengruppen die Sorgen und Ängste der Menschen gezielt aus, um die Arbeitskosten, die sogenannten Lohnnebenkosten, zu senken. Dabei bedient man sich eingängiger Erzählungen fernab der Wirklichkeit. Beim ALG I lautet die Argumentation so, dass eine längere Bezugsdauer eine rasche Aufnahme von Arbeit verhindere. Schon im Januar hatte der CDU-Wirtschaftsrat – ein neoliberaler Club mit Parteifähnchen – in seiner »Agenda für die Arbeitnehmer in Deutschland« für eine Kürzung der ALG-Anwartszeit auf »zwölf Monate für alle« getrommelt. Zudem müssten Arbeitsmarktprogramme großzügig gestrichen und die »ausufernde Arbeitsverwaltung« eingedämmt werden.

Ein differenzierteres Bild zeichnet eine vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Dienstag vorgelegte Analyse. Unter der Annahme »früherer Beschäftigungsaufnahmen« hätten kürzere Bezugsdauern beim ALG demnach das Potential, »die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung zu mindern«. Allerdings reiche das bei weitem nicht aus, »um das Defizit der BA in der aktuellen wirtschaftlichen Situation abzufedern«.

Die der BA angeschlossene Forschungseinrichtung benennt jedoch eine Reihe von Argumenten dagegen. So stünden den Einsparungen eine »geringere finanzielle Absicherung« gegenüber, wobei dies insbesondere ältere Menschen treffe, die es schwerer als jüngere hätten, eine neue Stelle zu finden. Zudem käme es rein fiskalisch zu Mindereinnahmen bei der Rentenversicherung und Mehrausgaben bei der Grundsicherung. Bei allem spielten »auch Gerechtigkeitserwägungen eine gewichtige Rolle«, so die Forscher. Darum geht es Union und SPD nach Lage der Dinge am allerwenigsten.

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.09.2026, Seite 5, Inland

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