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Reiche kontra Arbeitsrecht
Viel Aufwand für Abschreckung: Sozialforscher zerpflücken Pläne der Wirtschaftsministerin, den Kündigungsschutz aufzuweichen
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) möchte bestehendes Arbeitsrecht aushebeln. Nun soll es dem Kündigungsschutz an den Kragen gehen. Um auch die Koalitionäre mitzunehmen, zielt der Plan zunächst darauf, die besserverdienenden Beschäftigten leichter loszuwerden. Doch dieser Vorstoß könnte ein Vehikel sein, die Schutzrechte insgesamt zu lockern.
Die Vorschläge des Koalitionsausschusses von Anfang Juli basierten auf verkehrten Annahmen, belegt nun eine Studie des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) für Arbeitsrecht und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. So hatten sich die Politiker auf Veröffentlichungen der französischen Techunternehmer Yann Coatanlem und Olivier Coste bezogen, die auf durch das Kündigungsschutzrecht in Deutschland verursachte hohe »Restrukturierungskosten« bei Entlassungen verwiesen. Das gäben die verfügbaren Daten zu Kündigungen und Abfindungen aber gar nicht her, zeigt die Untersuchung.
»Angesichts empirischer Erkenntnisse ist es zweifelhaft, ob das Problem, das mit diesem Vorhaben angegangen werden soll, überhaupt in einem relevanten Umfang besteht«, schreiben die Autoren Ernesto Klengel vom HSI und Toralf Pusch vom WSI zum Plan der Bundesregierung, Beschäftigte mit Einkommen ab rund 177.000 Euro jährlich vom Bestandsschutz des Kündigungsschutzes auszunehmen. Ministerin Reiche möchte es den Unternehmen ermöglichen, sich schnell an veränderte Marktlagen anzupassen. Das unterstelle, Unternehmen hätten Schwierigkeiten, »sich aus betrieblichen Gründen von Beschäftigten mit hohem Einkommen zu trennen«, schreiben die Studienautoren. Das sei aber gar nicht der Fall: Für Beschäftigte mit hohen Einkommen gebe es die zweithöchste Kündigungsquote – nach der Gruppe mit niedrigen Einkommen.
Pusch und Klengel haben dafür Daten der Bundesagentur für Arbeit auf die Kündigungszahlen untersucht. »Entlassungshürden«, etwa verursacht durch angeblich hohe Kosten für Abfindungen, existierten weder bei den Bestverdienern noch bei Beschäftigten anderer Einkommensgruppen. Obendrein sei die geplante Aufweichung des Kündigungsschutzes juristisch fragwürdig, denn das Gesetz schütze neben der materiellen Existenz Beschäftigte vor willkürlichen Entlassungen, was vom Einkommen unabhängig sei. Insofern könne eine an der Einkommenshöhe orientierte Schwächung des Kündigungsschutzes verfassungsrechtlich problematisch sein.
»Die Umsetzung des Vorschlags ist daher kaum rechtssicher möglich«, betonte HSI-Forscher Klengel. Es sei zweifelhaft, ob sich eine Einkommensgrenze mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Berufsfreiheit des Grundgesetzes vereinbaren lasse. Letztlich könnte der Schutz aller Beschäftigten vor Kündigungen gefährdet werden, weil man »je nach politischer Interessenlage« später argumentieren könne, dass man niemanden mehr schützen werde, wenn »wir den Schutz nicht gezielt für Hochverdienende abbauen dürfen«. Damit würde allerdings »ein wichtiger Pfeiler des deutschen Arbeitsrechts bedroht«.
Auch mit einer weiteren Annahme konnten Klengel und Pusch aufräumen: dass nämlich das deutsche Kündigungsschutzrecht häufig zu hohen Abfindungszahlungen führe. Mit Bezug auf Daten des aktuellsten Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) von 2024 wurden in nur 25 Prozent aller Kündigungen Abfindungen gezahlt. Dabei gingen auch einvernehmlich geschlossene Auflösungsverträge sowie Gerichtsentscheidungen zu Kündigungsschutzklagen mit ein.
Daneben würden die Abfindungssummen »in der Debatte systematisch überschätzt«, schreiben die Autoren. Im Zeitraum von 2010 bis 2024 seien es durchschnittlich 41.000 Euro bzw. 9,3 Bruttomonatsgehälter gewesen. Demgegenüber hätten die Techunternehmer Coatanlem und Coste geltend gemacht, dass Unternehmen bei Kündigungen 31 Bruttomonatsgehälter als »Restrukturierungskosten« aufwenden müssten, rechneten dabei aber neben der eigentlichen Abfindung etwa Rechtskosten des Unternehmens oder Aufwendungen für Outplacement hinzu. Klengel und Pusch werteten diese Angaben als Indiz für ihre mangelnde Aussagekraft mit Blick auf den Kündigungsschutz.
Demgegenüber gebe es einen handfesten Grund, den Kündigungsschutz nicht zu schwächen: Jede Entlassung verursache Unternehmen Kosten außerhalb von Abfindungen. Personallücken brächten Produktivitätsrückgang und Aufwendungen für Neueinstellungen. Neue Beschäftigte müssten eingearbeitet werden. Das alles koste zwischen fünf und mehr als zwanzig Monatsgehältern. Weniger Kündigungsschutz lohne sich demnach für niemanden.
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