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1 Leserbrief
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Ein politisches Armutszeugnis
Nicht mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes vereinbar. Über Armut, soziale Ungleichheit und Wohnungslosigkeit
Seit mehrere, sich teilweise überlappende und gegenseitig verstärkende Krisen wie die Covid-19-Pandemie, die Energiepreisexplosion und die Inflation unsere Gesellschaft erschüttern, dringt die Armut langsam in deren Mitte vor. Laut dem Statistischen Bundesamt hat die Armutsbetroffenheit bzw. -gefährdung im Vorjahr einen Rekordstand seit der sogenannten Wiedervereinigung erreicht: 13,3 Millionen Menschen (16,1 Prozent der Bevölkerung) hatten weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Haushaltsnettoeinkommens zur Verfügung, was für Alleinstehende 1.446 Euro im Monat entsprach.
Weil die Krisen als Katalysatoren der Ungleichheit wirken, wachsen der Reichtum und das Privatvermögen einer kleinen Minderheit gleichermaßen: Die fünf reichsten deutschen Unternehmerfamilien (Albrecht/Heister, Boehringer/von Baumbach, Kühne, Quandt/Klatten und Schwarz) besitzen zusammen etwa 250 Milliarden Euro und damit mehr als die ärmere Hälfte der Bevölkerung, bestehend aus über 40 Millionen Menschen. Rund 40 Prozent der Bevölkerung haben kein nennenswertes Vermögen, sondern leben – streng genommen – von der Hand in den Mund, weil ihnen Rücklagen fehlen, die man spätestens in einer finanziellen Krisensituation braucht, und sie sind im Grunde nur eine Kündigung oder eine schwere Krankheit von der Armut entfernt.
Während sich beinahe unvorstellbarer Reichtum in wenigen Händen konzentriert, schlägt die relative Armut häufig in absolute, extreme und existentielle Armut (Wohnungs- und Obdachlosigkeit) um. Auslöser wie Trennung und Scheidung, Tod des Familienernährers, Unfall und Erwerbslosigkeit führen leicht zu Überschuldung und Mietschulden samt Räumungsklagen und Zwangsräumungen. Wohnungs- und Obdachlosigkeit bilden gewissermaßen das Ende einer sozialen Abwärtsspirale. 1.029.000 Menschen waren 2024 nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in Deutschland wohnungslos, 56.000 Personen sind obdachlos – darunter vermehrt junge und alte Menschen. Das ist – genau wie die auf einem Rekordstand befindliche Einkommensarmut als wesentliche Ursache – nicht mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes vereinbar, sondern vielmehr ein politisches Armutszeugnis.
Die wachsende Ungleichheit ist das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der Menschheit, resultieren aus ihr doch ökonomische Krisen, ökologische Katastrophen, soziale Konflikte sowie Kriege und Bürgerkriege, die wiederum große Fluchtbewegungen nach sich ziehen. Hierzulande schwächt Ungleichheit den gesellschaftlichen Zusammenhalt, und sie ist eine Gefahr für die Demokratie, wie die jüngsten Wahlerfolge der AfD zeigen. Geschuldet ist das hohe Maß der Ungleichheit nicht zuletzt einer Regierungspolitik, die alle Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern entweder beseitigt oder die entsprechenden Steuersätze massiv gesenkt, Unterstützungsleistungen für Bedürftige hingegen gestrichen oder gekürzt hat.
Ursachen der Wohnungsnot
Die gegenwärtige Wohnungsmisere und der »Mietenwahnsinn« sind nicht vom Himmel gefallen, sondern durch politische Entscheidungen erzeugt worden. CDU, CSU und FDP schafften zum 1. Januar 1990 das Wohngemeinnützigkeitsgesetz ab, mit dem der Staat z. B. genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften bestimmte Steuervorteile (Befreiungen von der Körperschafts-, Grunderwerbs-, Gewerbe- und Vermögensteuer sowie Ermäßigungen bei der Grundsteuer) gewährt, sie dafür jedoch zur Beschränkung auf eine Kostenmiete und zur Begrenzung von Gewinnausschüttungen verpflichtet hatte. Vorher preisgebundene Wohnungsbestände gelangten nunmehr auf den Immobilienmarkt, wo es primär um hohe Renditen geht.
Mit vier Finanzmarktförderungsgesetzen schufen unterschiedlich zusammengesetzte Bundesregierungen seit 1990 ein günstiges Investitionsklima für (institutionelle) Kapitalanleger, Großinvestoren und Immobilienkonzerne. Mietwohnungen, die eine Mehrheit der Bevölkerung benötigt, um menschenwürdig leben zu können, werden seither als Waren ge- und als Spekulationsobjekte behandelt. Menschen mit zu geringem Einkommen können sich auf dem entsprechenden Markt nicht behaupten.
Die »rot-grüne« Bundesregierung unter Gerhard Schröder befreite Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften kurz nach der Jahrtausendwende von der Körperschaftsteuer – vielleicht das größte Steuergeschenk der Nachkriegszeit. Parallel dazu wurde das Mietrecht mehrfach liberalisiert und der in Deutschland für Vermieter traditionell relativ strenge Kündigungsschutz gelockert.
Seit dem 1. Januar 2007 sind auch bei uns die in den USA bereits 1960 eingeführten REITs (Real Estate Investment Trusts) gesetzlich zugelassen. Dabei handelt es sich um steuerbegünstigte Immobilienaktiengesellschaften, durch deren Geschäftsmodell sich der Privatisierungsdruck auf öffentliche Wohnungsbestände weiter erhöhte.
Bund, Länder und Kommunen haben, dem neoliberalen Zeitgeist folgend, teilweise ihren gesamten Wohnungsbestand – häufig genug zu Schleuderpreisen – an US-amerikanische Investmentgesellschaften, internationale Finanzinvestoren und börsennotierte Immobilienkonzerne verkauft. Von den 23 Millionen Mietwohnungen befinden sich bloß noch 2,3 Prozent im kommunalen Besitz, von den ursprünglich vier Millionen Sozialwohnungen unterliegt heute bloß noch ein Viertel der Mietpreis- und Belegbindung. Kapitalorganisatoren wie Blackrock und Co. trugen als Eigentümer und Vermieter großer Wohnungskomplexe maßgeblich zur Mietenexplosion in deutschen Städten bei. Nach der globalen Banken- und Finanzkrise 2007/08 ff. wurde »Betongold« immer beliebter, weil Kapitalanleger weitere Bankpleiten und Börsenzusammenbrüche fürchteten.
Gegenmaßnahmen
Nirgendwo versagt das kapitalistische Wirtschaftssystem so eklatant wie bei der Wohnungsversorgung. Da sich der Markt als unfähig erweist, eine adäquate Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsschichten sicherzustellen, muss sie als öffentliche Aufgabe begriffen werden, und der Staat muss gewährleisten, dass niemand wegen seiner Finanzschwäche auf der Strecke bleibt. Raumordnungs-, Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik darf nicht an den Kapitalverwertungsinteressen von (Groß-)Investoren, muss vielmehr an den Bedürfnissen der (potentiellen) Bewohner orientiert sein.
Mit einer halbherzigen »Mietpreisbremse« für Teilwohnungsmärkte, die CDU, CSU und SPD zum 1. Juni 2015 eingeführt, aufgrund unbefriedigender Erfahrungen mit diesem Instrument zweimal »nachgeschärft« und in der jetzigen Regierungskoalition unter Friedrich Merz und Lars Klingbeil bis zum 31. Dezember 2029 verlängert haben, ist das Problem des Wohnungsmangels für Einkommensschwache nicht zu lösen.
Wohngeld hilft als Maßnahme der »Subjektförderung« letztlich weniger bedürftigen Familien als den Eigentümern jener Häuser, in denen sie zur Miete leben, und ist daher eine staatliche Fehlsubvention. Sinnvoller wäre eine Kommunalisierung, d. h. die Überführung wohnbaurelevanter Grundstücke in Gemeindeeigentum.
Zu einer neuen und gerechten Bodenordnung gehört, dass wohnungsrelevantes Eigentum nicht mehr an Privatleute verkauft, sondern bloß noch in Erbpacht vergeben wird, damit Gemeinden die Kontrolle über den Boden behalten. Durch erweiterte Satzungsbefugnisse würden sie in die Lage versetzt, die Stadtentwicklung effektiver im Sinne des Gemeinwohls mitzugestalten. Mit einem Planungswertausgleich oder einer Bodenwertzuwachssteuer könnte man die Spekulation mit Grundstücken zudem weniger lukrativ machen und leistungslose Gewinne abschöpfen.
Zweckmäßiger als eine Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus in der überkommenen Form wäre die Ausweitung des öffentlichen Wohnungsbaus, ergänzt durch eine soziale Mietpreisgestaltung sowie eine vollständige Wiederherstellung der Wohnungsgemeinnützigkeit, um die Aktivitäten genossenschaftlicher und kommunaler Wohnungsbaugesellschaften durch Steuervorteile zu stimulieren. Würden sie dazu finanziell in die Lage versetzt, könnten deutsche Kommunen das Vorbild der österreichischen Hauptstadt (»Rotes Wien«) nachahmen und auch durch eigene Bautätigkeit mehr Wohnungen für sozial Benachteiligte schaffen.
→ Christoph Butterwegge war von 1998 bis 2016 Professor für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln und hat zuletzt die Bücher »Die zerrissene Republik«, »Deutschland im Krisenmodus« und »Umverteilung des Reichtums« veröffentlicht.
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Thomas Ewald aus Nidderau 14. Sept. 2026 um 17:24 UhrDer "Sozialstaat" ist unterfinanziert, weil auf die Besteuerung der wirklich Reichen und großen betrieblichen Einheiten verzichtet wird. – Die Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen durch den Verkauf strategischer Beteiligungen ist nie als eine "Steuersubvention" erfasst worden. Kapitalgesellschaften (wie AG und GmbH) konnten durch die Steuerfreistellung zig Milliarden Steuerentlastungen seit 2002 (!) erzielen. Auch die Dividendenerträge aus strategischen Beteiligungen bleiben seit 2002 steuerfrei. Die riesigen Konzerne und Holdings nutzen diese Regelungen auch noch heute. Der Einnahmenverzicht des Staates beträgt auch heute noch jährlich viele Milliarden Euro. Zukünftig werden Kapitalgesellschaften zudem mit einem von 15 auf zehn Prozent herabgesetzten Körperschaftsteuersatz begünstigt. Cum-Ex-Geschäfte etc. bringen zusätzliche Vorteile; sie werden nicht verunmöglicht. Diese Gelder – und auch die Nichterhebung der Vermögensteuer – fehlen bei der Sozialstaatsfinanzierung.
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