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Politischer Streik

Gegenmacht durch Streik

Ein Sammelband will die eingeschlafene Debatte über den politischen Streik beleben

Foto: imago/WEREK
Auch damals blieben politische Streiks letztlich aus: Protest von Studenten gegen die Notstandsgesetzgebung in München

Eine Debatte über den politischen Streik, also die Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung politischer Ziele, wurde in den DGB-Gewerkschaften zum letzten Mal in den 60er Jahren im Zusammenhang mit der Notstandsgesetzgebung geführt. Der politische Streik wird in der Bundesrepublik prinzipiell als rechtswidrig betrachtet. Damit werde der Bevölkerung ein entscheidendes Druckmittel aus der Hand genommen, betont Ulrike Eifler in der Einleitung zu einem soeben erschienenen Sammelband zum Thema politischer Streik.

Die Beiträge des Bandes verfolgen das Ziel, die auch in den Gewerkschaften weitgehend eingeschlafene Debatte über den politischen Streik wiederzubeleben. Günter Watermeier erläutert in seinem Beitrag die Rolle des politischen Streiks in der Novemberrevolution und in den ersten Jahren der Weimarer Republik, Benedikt Hopmann die Entwicklung des Streikrechts nach 1945. Er weist darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht 1963 durch sein Verbot des »verbandsfreien Streiks« die »ursprüngliche Funktion der Gewerkschaften im Arbeitskampf umgedreht« habe: »Gewerkschaften sollten als Ordnungsfaktor statt als Gegenmacht fungieren.« Bis heute halte das Bundesarbeitsgericht an der Auffassung fest, dass Streiks ausschließlich das Ziel haben dürfen, Tarifverträge durchzusetzen. Vor dem Hintergrund von Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes sei das eine »verfassungswidrige Rechtsprechung«. Beiträge zu Beispielen politischer Streiks und ein Abschnitt mit »praktischen Hinweisen und Argumentationshilfen« runden den Band ab. (jW)

→ Benedikt Hopmann, Duygu Kaya, Alex Kübler, Günter Watermeier (Hg.): Politischer Streik. Geschichte, Recht und Beispiele. Papyrossa, Köln 2026, 351 Seiten, 22 Euro

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.08.2026, Seite 15, Politisches Buch

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