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Urteil wegen Anschlag auf Kältebus

Berlin. Nach einem Brandanschlag auf mehrere Busse der Berliner Kältehilfe für Obdachlose ist am Donnerstag ein wohnungsloser Mann wegen einer der Taten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 43jährige eines der Fahrzeuge am 1. Januar 2026 mit Benzin übergoss und anzündete. Wegen einer psychischen Erkrankung gilt er jedoch als schuldunfähig. Die Kammer ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an. Der Beschuldigte leide einem Sachverständigengutachten zufolge seit vielen Jahren unter paranoider Schizophrenie, sagte der vorsitzende Richter. Die Brandstiftung an sich sei unstrittig. Der Bus sei dadurch unbenutzbar geworden. Der verursachte Schaden lag bei 70.000 Euro. Bereits in der Nacht zum 28. Dezember 2025 brannte ein Bus der Kältehilfe. Ein Zusammenhang zwischen beiden Taten konnte aber nicht nachgewiesen werden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.08.2026, Seite 4, Inland

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