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Finanzierung der Ausbildung

BAföG zum Abgewöhnen

Kabinett winkt BAföG-Reform durch – ein halbes Jahr später als geplant. Die Anpassungen versprechen eine Ausbildungsförderung unterhalb des Grundsicherungsniveaus

Foto: IMAGO/fStop Images
Das Tempo der Regierung verheißt für Tausende junge Menschen real eine immer weitere Verarmung

Es gibt eine Konstante in der BAföG-Gesetzgebung der vergangenen Jahrzehnte: Leistungserhöhungen der Bundesausbildungsförderung kommen grundsätzlich zu spät. So spät, dass sie mit der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung nicht mithalten und mit jeder sogenannten Reform mehr ins Hintertreffen geraten. Die Folge: schleichende Entwertung und nachhaltige Entwöhnung. Immer weniger Studierende lösen ihre Ansprüche ein, weil es sich schlicht kaum noch lohnt und die Mittel längst nicht ausreichen, ein Studium zu finanzieren. Anfang August vermeldete das Statistische Bundesamt, dass die Zahl der 2025 Geförderten mit 570.000 auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000 gesunken ist. Man könnte meinen, das ist so gewollt.

In puncto »spät« setzt die aktuelle Bundesregierung dabei ganz neue Maßstäbe: Am Mittwoch passierte der Referentenentwurf von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) für eine 30. BAföG-Novelle das Bundeskabinett. Geplant war das schon für das Frühjahr. Aber Union und SPD zogen es vor, sich monatelang wegen der Finanzierung zu zoffen und zwischenzeitlich das gesamte Projekt an den Rand des Scheiterns zu bringen. Am Ende raufte man sich doch zusammen, aber eben mit so viel Verzug, dass sich die Umsetzung sämtlicher Vorhaben jeweils um ein halbes Jahr verschiebt. Im Bundestag wird der Entwurf nun erst im Herbst beraten werden.

Die Erhöhung der BAföG-Wohnpauschale von 380 auf 440 Euro gibt es damit nicht zum anstehenden Wintersemester, sondern erst Anfang April 2027. Bis dahin wird Wohnen noch einmal teurer und von der Zugabe nicht mehr viel übrig sein. Stand März dieses Jahres lagen die Mieten für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft im Bundesmittel schon bei 512 Euro, vielerorts weit darüber. Die »Reform« schafft hier nur mäßig Abhilfe. Die meisten Studierenden werden auch künftig für eine Bleibe kräftig draufzahlen müssen.

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Diejenigen, die in ihrem Elternhaus leben, sollen gar nichts mehr bekommen. Den entsprechenden Unterkunftszuschlag von derzeit 59 Euro will Ministerin Bär zunächst auf 41 Euro abschmelzen und 2029 vollständig abschaffen. Leidtragende werden speziell junge Menschen aus ärmeren Verhältnissen sein, die mit ihren Eltern in einer WG leben und mit staatlicher Unterstützung einen Teil der Miete mittragen. Die Maßnahme tauchte ohne jede Vorankündigung in der Gesetzesvorlage auf, entsprechend heftig fällt die Kritik daran aus. Dasselbe gilt für die Absicht, den BAföG-Anspruch für über 45jährige zu streichen. Bislang bestehen Ausnahmeregelungen für Personen, die bei vorhandener Berufsqualifikation auch ohne Abitur studieren, oder jene, die die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erlangt haben. Auch in Fällen langjähriger Kindererziehungszeiten und familiärer Sorgearbeit soll es keine Förderung mehr geben. Politiker dozieren gerne von »lebenslangem Lernen«, Union und SPD wollen sich das lieber »sparen«. Die Worte von Ministerin Bär klingen vor diesem Hintergrund fast wie Satire: »Mit dem Kabinettsbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.«

Auf die ganz lange Bank schiebt die Regierung die versprochene Anhebung des BAföG-Grundbedarfs auf das Niveau des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld). Ursprünglich sollte dies in zwei Schritten bis zum Wintersemester 2028/29 erledigt sein. Jetzt ist der Vollzug auf das Sommersemester 2029 terminiert. Bis zur ersten Stufe, im Herbst 2027, werden drei Jahre ohne jede Anpassung ins Land gegangen sein. Fraglich ist überdies, ob es wirklich eine echte und dauerhafte Gleichstellung mit der Grundsicherung geben wird, wie es im Koalitionsvertrag steht. Der Entwurf aus Dorothee Bärs Hause nennt als Zielgröße 563 Euro, was dem aktuellen Niveau des Grundsicherungsgeldes entspricht, welches sich nach zwei Nullrunden noch immer auf dem Stand von Anfang 2024 bewegt. Dieser Satz wird aber mit einiger Gewissheit in drei Jahren höher liegen. Unbestimmt erscheint in diesem Zusammenhang auch die Aussage, wonach »eine verlässliche und transparente Regelung zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Fördersätze (…) etabliert (wird)«. Das lässt einiges an Spielraum gegenüber dem von Bildungs- und Studierendenverbänden verlangten »Automatismus«. Der liefe darauf hinaus, dass Grundsicherung und BAföG in Höhe und Geschwindigkeit im Gleichschritt angepasst werden.

Einen »handfesten Wortbruch der Koalition« beklagte am Mittwoch Andreas Keller, Vorstandsmitglied bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). »Wer den BAföG-Bedarf 2029 an einem Grundsicherungsniveau ausrichtet, das schon heute gilt, läuft der sozialen Realität hinterher«, erklärte er in einem Pressestatement. Passend dazu wird auch die geplante regelmäßige Anpassung der Elternfreibeträge um jährlich 1,5 Prozent ab dem Wintersemester 2028/29 zu kurz greifen, weil sie absehbar von der Inflation überflügelt wird. Alles wie gehabt also: Das BAföG ist und bleibt zum Abgewöhnen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.08.2026, Seite 5, Inland

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