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Segen vom Richter
Thonon-les-Bains. Zwei Dopingkontrollen bei der Tour de France in der Nacht zu Sonntag hatte offenbar ein Gericht in Paris genehmigt. Wie die französische Sportzeitung L’Équipe am Dienstag berichtete, erhielt der Richter die Anfrage von der International Testing Agency (ITA). Es sei die erste Anwendung der 2015 in französisches Recht eingeführten Bestimmungen. Dopingkontrollen finden in der Regel zwischen sechs und 23 Uhr statt. Titelverteidiger Tadej Pogačar wurde um fünf Uhr morgens kontrolliert, Mitfavorit Jonas Vingegaard sogar um zwei Uhr. Nächtliche Dopingkontrollen sind seit 2016 zwar möglich, unterliegen aber strengeren Richtlinien. Demnach muss der Richter das Vorliegen »schwerwiegender und übereinstimmender Verdachtsmomente« prüfen, wonach der betreffende Radrennfahrer gegen Antidopingregeln verstoßen hat oder dies unmittelbar bevorsteht. Zudem muss der Richter feststellen, ob die »Gefahr eines Beweisverlusts« besteht. Pogačar hatte am Sonntag einen möglichen Zusammenhang zwischen Vingegaards Sturz während der 15. Etappe – der Däne musste die Rundfahrt mit einem gebrochenen Schlüsselbein verlassen – und Schlafmangel wegen der nächtlichen Kontrolle in den Raum gestellt. Die internationale Vereinigung der Radprofis (CPA) forderte eine Reform der Testpraxis, um ausreichend Regenerationszeit zu gewährleisten. (dpa/jW)
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