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Paragraph 188 soll eingeschränkt werden
Hamburg. Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll die gesetzlich geregelte Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, der den Paragraphen 188 im Strafgesetzbuch einschränkt, stimmten die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung am Freitag in Hamburg zu. Seit 2021 sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen alle »Personen des politischen Lebens« strafbar. Zuletzt hatten immer wieder Berichte über eine exzessive Ausweitung von Ermittlungsverfahren wegen Postings und Kommentaren in sozialen Medien für Aufsehen gesorgt. (dpa/jW)
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