Verfassungsschutz darf AfD hochstufen
Hannover. Das niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Einen von der Partei eingereichten Eilantrag dagegen hat das Verwaltungsgericht Hannover am Montag zurückgewiesen. Die Voraussetzungen für eine Hochstufung seien »mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben«, erklärte das Gericht. Es lasse sich »ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild« attestieren. Das Gericht verwies unter anderem auf Bestrebungen in der Partei, »ethnisch ›Fremde‹« möglichst aus einem völkisch-abstammungsmäßig definierten Volk auszuschließen. Der Geheimdienst hatte die niedersächsische AfD im Februar öffentlich zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Das Landesamt teilte mit, die AfD zunächst weiter als Verdachtsfall zu behandeln. (AFP/jW)
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