-
06.05.2026, 19:02:51
- → Kapital & Arbeit
Bundesweite Zollkontrolle bei Paketzustellern
Köln. In einer bundesweiten Aktion haben mehr als 2.900 Zollbeamte Paketzusteller kontrolliert und dabei nach ersten Erkenntnissen Rechtsverstöße festgestellt. Bei den Kontrollen in Depots und Verteilzentren gehe es um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche, teilte die Generalzolldirektion mit. Beamte aus allen Hauptzollämtern in Deutschland seien im Einsatz. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen sollten bis zum Abend weitergehen.
In einem ersten Zwischenfazit sagte der Sprecher des Kölner Hauptzollamtes, Jens Ahland, dass sich die üblichen »Hauptbeanstandungsmerkmale« ganz klar bestätigt hätten. Als Beispiel nannte er einen 39jährigen Mann aus der Türkei, der in Köln für einen Subunternehmer trotz fehlender Arbeitserlaubnis tätig war. Besonders gravierend sei die Unwissenheit vieler Fahrer von Subunternehmern. »Ich war bei einer Befragung dabei, da konnte der angetroffene ukrainische Fahrer nicht sagen, für welche Firma er arbeitet«, so Ahland.
Ahland berichtete von Subunternehmerketten, bei denen ein Auftrag von einem Subunternehmer an den nächsten weitergereicht worden sei. »Und ganz am Ende haben wir Fahrer, die nicht den Mindestlohn bekommen, weil ihre Zeiten nicht richtig erfasst werden.« Einige von ihnen hätten kein eigenes Fahrzeug, sondern müssten dies vom Auftraggeber teuer anmieten. Es stehe noch eine umfangreiche Datenauswertung an. »Viele Firmen werden von uns noch mal Besuch bekommen.« In Köln nahmen Zöllner 27 Firmen unter die Lupe. Aus Münster wurden 16 kontrollierte Firmen gemeldet. Auch dort vermeldete der Zoll mehrere Verdachtsfälle von nicht bezahltem Mindestlohn.
Im Digitalzeitalter wächst die Paketbranche rasant, Firmen und Verbraucher bestellen immer mehr Waren im Internet. Die Branche klagt schon lange über einen Personalmangel. Weit verbreitet ist die Praxis, die Paketzustellung in die Hände von Subunternehmern zu geben. Marktführer DHL tut das eher selten. Die Wettbewerber DPD, Hermes, GLS und Amazon setzen hingegen ganz oder größtenteils auf Subunternehmer.
Der Zoll moniert seit Jahren, dass Fahrern ihre Arbeitszeiten nicht oder nicht vollständig vergütet werden. Überstunden oder Beladungszeiten werden bisweilen nicht entlohnt, wodurch der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde immer wieder unterlaufen wird. Außerdem beanstandet der Zoll, dass Subunternehmer eingesetzt werden, um Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten oder zu veruntreuen und Steuern zu hinterziehen. Die Gewerkschaft Verdi fordert daher ein grundsätzliches Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!