-
27.04.2026
- → Sport
Ein Unparteiischer
Rom. Gegen den Schiedsrichterkoordinator der italienischen Serie A und B, Gianluca Rocchi, wird wegen des Verdachts der Beteiligung an Sportbetrug ermittelt. Der 52 Jahre alte Italiener soll Druck auf Schiedsrichter ausgeübt und Einfluss auf VAR-Entscheidungen genommen haben, wie Medien berichteten. Mehrere Spiele der vergangenen Saison sollen überprüft werden.
Rocchi kündigte in einer Mitteilung an, sein Amt niederzulegen. Er bestritt jede Beteiligung an illegalen Handlungen und erklärte, sich sicher zu sein, aus der Angelegenheit unbeschadet und gestärkt hervorzugehen. Der italienische Schiedsrichterverband AIA teilte mit, dass sich auch der VAR-Verantwortliche Andrea Gervasoni selbst vorübergehend von seinem Amt suspendiert hat.
Konkret geht es den Berichten zufolge um die Serie-A-Begegnungen Udinese gegen Parma, die Udinese dank eines Elfmeters gewonnen hat, sowie Inter gegen Hellas, die die Mailänder mit 2:1 für sich entschieden. Rocchi soll Einfluss auf die Kollegen in einem bestimmten VAR-Zentrum genommen haben.
Die Nachrichtenagentur AGI veröffentlichte ein Video aus den Ermittlungen, in dem VAR-Schiedsrichter Daniele Paterna zu sehen ist, wie er sich nach einer Spielszene mit einem möglichen Handspiel zunächst gegen einen Elfmeter entscheidet. Nachdem er sich jedoch zu einer Person umgedreht hat, empfiehlt er dem Stadionschiedsrichter eine Überprüfung der Bilder – der Schiedsrichter entscheidet anschließend auf Elfmeter.
Die Gazzetta dello Sport berichtete, es bestehe auch der Verdacht, Rocchi habe bei Ansetzungen Schiedsrichter ausgewählt, die dem Verein Inter Mailand zugeneigt gewesen seien. Rocchi erklärte in seiner Mitteilung angesichts der Vorwürfe weiter, immer korrekt gehandelt zu haben. (dpa/jW)
Du findest junge Welt Journalismus wichtig – aber ein Abo ist (noch) nichts für dich?
Dann unterstütze uns jetzt mit einer monatlichen oder einmaligen Spende – ganz unkompliziert, ohne Verpflichtung, aber mit großer Wirkung.
Werde Teil einer engagierten Community, die die Weltsicht der Herrschenden nicht übernimmt, sondern kritisch hinterfragt. Dein Beitrag hilft uns dabei.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!