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25.04.2026
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Urteil: Kein Geld für AfD-nahe Stiftung
München. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält für das Jahr 2021 keine Fördergelder des Bundes. Eine Frist zur Beschwerde gegen das entsprechende Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 10. März ist in der Nacht zum Freitag verstrichen. Der 5. Senat des OVG hatte sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 berufen. Das Gericht in Karlsruhe hatte die Praxis, dass parteinahe Stiftungen allein auf Basis des Haushaltsgesetzes und einer daraus abgeleiteten Verwaltungspraxis Mittel des Bundes erhalten, als verfassungswidrig bezeichnet. (dpa/jW)
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