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Aus: Ausgabe vom 02.04.2026, Seite 10 / Feuilleton
Schlager

Hinreißend

Die Schlagersängerin Melanie Müller ist rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig am Mittwoch auf Anfrage mit. Die eingelegte Revision sei als unzulässig verworfen worden, weil sie nicht in der vorgegebenen Frist begründet wurde, hieß es. Die 37jährige hatte zuvor schon auf ihrer Instagram-Seite mitgeteilt, sie habe sich wegen der Belastung für ihre Familie entschieden, die Revision nicht weiter zu verfolgen. Das Landgericht Leipzig hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, die Entscheidung. (dpa/jW)

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