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Aus: Ausgabe vom 19.03.2026, Seite 4 / Inland

E-Scooter-Vermieter sollen haften

Berlin. Die Bundesregierung will Vermieter von E-Scootern stärker in die Verantwortung nehmen. Sie sollen künftig bei Unfällen ähnlich in der Pflicht stehen wie Autohalter. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch ‌einen Gesetzentwurf, wie das Justizministerium mitteilte. »Wir stellen fest, dass die Unfallzahlen ‌mit E-Scootern Jahr für Jahr steigen«, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Wenn mit den Scootern Schäden verursacht werden, müssten die Anbieter dafür auch ​haften. Die Roller sind in Deutschland als Elektrokleinstfahrzeuge seit 2019 im Straßenverkehr zugelassen. Bisher müssen bei Unfällen Geschädigte ein Fehlverhalten von E-Scooter-Nutzern nachweisen. Sie bekommen so nur selten Schadenersatz zugesprochen. (Reuters/jW)

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