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26.02.2026, 18:29:17 / Inland
Rechtsaußen vor Gericht

AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als »rechtsextrem«

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Der deutsche Inlandsgeheimdienst muss sich in seiner Beurteilung der AfD weiter zurückhalten (Köln, 4.2.2014)

Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als »gesichert rechtsextremistisch« einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Einem Eilantrag der AfD ist damit im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.

Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch »nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann«.

»Starker Verdacht«

Zwar besteht nach Auffassung des Gerichts der »starke Verdacht«, dass die AfD, sollte sie an die Regierung kommen, die Religionsfreiheit teilweise außer Kraft setzen wolle. So sei im Bundestagswahlprogramm von 2025 das Ziel festgeschrieben, den Bau von Minaretten und den Muezzinruf zu untersagen und ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere Schulen anzustreben. »Diese Forderungen (...) berühren die verfassungsrechtlich gewährleistete Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens, da diese im Sinne einer geschlossenen Gruppe besonderen Verbotsregeln unterworfen werden sollen, welche auf Personen außerhalb dieser Gruppe keine Anwendung finden«, so das Gericht.

Diese muslimfeindlichen Forderungen aus dem Wahlprogramm seien für sich zwar verfassungsfeindlich, belegten aber noch keine verfassungsfeindliche Grundtendenz der AfD. Nach Auffassung des Gerichts hat der Verfassungsschutz bisher »noch nicht mit hinreichender Gewissheit« belegt, dass die AfD im Falle einer Regierungsübernahme auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens einschränken wolle, »so dass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden«.

Das Gericht merkte an, dass der Bundesverfassungsschutz seine Bewertung ausschließlich auf öffentlich verfügbare Quellen stütze. Nachrichtendienstliche Informationen »zu weitergehenden, nicht öffentlich verlautbarten Zielen« der AfD habe die Behörde im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nicht mitgeteilt. Demnach könne bisher auch nicht davon ausgegangen werden, dass die AfD »entsprechende weitergehende Pläne intern« verfolge.

Stillhaltezusage

Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.

Dagegen ging die AfD juristisch vor. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als »rechtsextremistisch« führt, einordnet und behandelt. Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als »gesichert rechtsextremistische« Bestrebung bezeichnete.

Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft werden darf, wird sich also noch hinziehen. (dpa/jW)

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