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»Artgemeinschaft«: Urteil verzögert sich

Leipzig. Im Verfahren um das Verbot der faschistischen Gruppe »Artgemeinschaft« hat das Bundesverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung wieder eröffnet. Das teilte das Gericht in Leipzig am Montag nachmittag mit. Die ursprünglich für Dienstag geplante Verkündung des Urteils entfiel damit. Grund für die Entscheidung ist ein Antrag des Bundesinnenministeriums, das neue Erkenntnisse aus einem laufenden Ermittlungsverfahren angeführt hatte. Dabei geht es um den Verdacht von Verstößen gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz durch eine Person aus dem Umfeld der verbotenen Vereinigung. Hintergrund des Verfahrens ist das Verbot der »Artgemeinschaft« durch die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Jahr 2023. Die 1951 gegründete Vereinigung hatte gegen das Verbot geklagt und sich auf die Religionsfreiheit berufen. In der mündlichen Verhandlung stellte sie sich als unpolitische Glaubensgemeinschaft dar. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2026, Seite 15, Antifaschismus

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