Zum Inhalt der Seite

Südkorea: Verteidigung gegen Übergriff erlaubt

Seoul. Gut 60 Jahre nach ihrer Verurteilung wegen der Selbstverteidigung gegen einen sexuellen Übergriff ist eine Frau in Südkorea rehabilitiert worden. Die heute 79jährige Choi Mal Ja hatte sich als Folge der »MeToo«-Bewegung getraut, juristisch gegen das gegen sie verhängte Hafturteil vorzugehen. Ein Gericht in Busan hob das Urteil am Mittwoch mit der Begründung auf, Choi habe mit »gerechtfertigter Selbstverteidigung« reagiert. Choi war im Alter von 19 Jahren in der südlichen Stadt Gimhae von einem 21jährigen attackiert worden. Den Gerichtsakten zufolge presste er sie auf den Boden, stieß seine Zunge in ihren Mund und hielt ihr die Nase zu. Choi konnte sich befreien, indem sie dem Angreifer ein Stück seiner Zunge abbiss. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.09.2025, Seite 7, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!