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Fußball
Vors Gericht
Köln. Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einer wegweisenden Entscheidung den Rechtsweg für DFB-Schiedsrichter zu den Arbeitsgerichten freigemacht. Laut eines nun veröffentlichten Urteils vom 16. Juni sollen Referees etwaige Forderungen gegen den Deutschen Fußballbund künftig auf juristischem Weg einklagen dürfen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Angestoßen hatte dies ein 28 Jahre alter Unparteiischer, der wegen seines Alters im Vorjahr nicht für die DFB-Schiedsrichterliste in der dritten Liga vorgeschlagen worden war. (dpa/jW)
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