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Verbote von Lachgas und K.-o.-Tropfen

Berlin. Der Verkauf von Lachgas (Distickstoffmonoxid) als Partydroge in bunten Kartuschen soll bundesweit beschränkt werden. Für Kinder und Jugendliche sollen Erwerb und Besitz des gesundheitsgefährdenden Stoffs verboten werden, wie ein jetzt auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorsieht. Generell untersagt werden sollen der Onlinehandel und der Kauf an Automaten. Auch die Verfügbarkeit von K.-o.-Tropfen, konkret die Chemikalien Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol, die teils als »Vergewaltigungsdroge« genutzt werden, soll eingedämmt werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.06.2025, Seite 5, Inland

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