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Cum-Ex-Kronzeuge zu Bewährung verurteilt

Siegburg/Bonn. Bei der Aufklärung des Cum-Ex-Steuerbetrugs hat das Bonner Landgericht am Dienstag einen der Akteure verurteilt. Gegen den Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck wurde wegen besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt und zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an. Die Taten erfolgten im Zeitraum von 2007 bis 2011. »Der Angeklagte hat durch sein Tun einen Steuerschaden von knapp einer halben Milliarde Euro mitverursacht«, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Hausen. »Er war eine zentrale Figur.« Seine Rolle als Kronzeuge habe sich strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt. Bei »Cum-Ex« verschoben Spekulanten Aktien mit (»cum«) und ohne (»ex«) Dividendenanspruch hin und her, um nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.06.2025, Seite 1, Inland

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