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Nutzungsvertrag für KZ-Stollen

Magdeburg. Die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt hat eine Nutzungsvereinbarung für das einst von KZ-Häftlingen gebaute Stollensystem in Langenstein geschlossen. »Nach zwölf Jahren der Duldung gibt es endlich wieder eine rechtliche Grundlage«, sagte Stiftungsdirektor Kai Langer am Freitag. Die mehr als 7.000 Häftlinge des KZ-Außenlagers Langenstein-Zwieberge mussten von April 1944 bis April 1945 ein Stollensystem in die Thekenberge treiben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.04.2025, Seite 15, Antifaschismus

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