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London: Urteil gegen Transfrauen

London. Das Oberste Gericht in London hat am Mittwoch entschieden, dass ein britisches Gleichberechtigungsgesetz von 2010 nur für biologische Frauen gilt. »Laut der einstimmigen Entscheidung des Gerichts beziehen sich die Wörter ›Frau‹ und ›Geschlecht‹ im Gleichberechtigungsgesetz von 2010 auf eine biologische Frau und das biologische Geschlecht«, erklärten die fünf Londoner Richter. Die Gruppe »For Women Scotland« war gegen die Gesetzesinterpretation der schottischen Regierung vorgegangen, nach der auch Transfrauen – Menschen, die als biologische Männer geboren wurden und im Laufe ihres Lebens eine Geschlechtsangleichung haben vornehmen lassen – von dem Gleichberechtigungsgesetz geschützt werden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.04.2025, Seite 6, Ausland

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