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04.04.2025
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Gericht: Bauarbeiter abhängig beschäftigt
Darmstadt. Arbeiter, die auf Baustellen einfache Tätigkeiten verrichten und einen festen Stundenlohn bekommen, gelten als abhängig Beschäftigte. Die Baufirmen müssen für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wie das hessische Landessozialgericht in Darmstadt nach Angaben vom Donnerstag entschied. Drei Unternehmen aus dem Rhein-Main-Gebiet müssen nun nachzahlen. Das Gericht gab damit der Deutschen Rentenversicherung recht. Sie forderte nach Betriebsprüfungen Geld von den Firmen. Für diese hatten angeblich selbständige Werkunternehmer auf Baustellen gearbeitet. Es habe keine schriftlichen Verträge oder Auftragsbestätigungen gegeben. Das Gericht sah in allen drei Fällen Scheinselbständigkeit. (AFP/jW)
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