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Zulage: Klage von Ex-MdB abgewiesen

Berlin. Im Rechtsstreit um eine Zulage für eine Ausschussarbeit hat der frühere Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte (CDU) gegen die Bundesrepublik verloren. Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Freitag steht dem 66jährigen die von ihm geforderte Zulage nicht zu. Hirte hatte nach der Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner im November 2019 als stellvertretender Vorsitzender die Leitung des Gremiums übernommen. Es gebe einen eindeutigen Gesetzeswortlaut, wonach nur Vorsitzende eines Ausschusses Anspruch auf die Amtszulage hätten, begründete der Richter das Urteil. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.02.2025, Seite 4, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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