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#MeToo

Jetzt auch Jay-Z

Eine Frau, die dem US-Rapper und Musikproduzenten Sean »Diddy« Combs (55) sexuelle Übergriffe vorgeworfen hat, geht nun auch mit einer Zivilklage gegen den Musikproduzenten und Rapper Jay-Z vor. Das berichteten US-Medien am Sonntag. Der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Shawn Carter heißt, wies gleichentags die Vorwürfe der anonymen Frau wegen Vergewaltigung vehement zurück. In einer langen Stellungnahme warf er dem Anwalt der Klägerin, Tony Buzbee, versuchte Erpressung vor. Der Chef einer Anwaltskanzlei in Houston im US-Bundesstaat Texas habe auf einen finanziellen Vergleich spekuliert. Er wolle gegen den Anwalt wegen Betrugs vorgehen, teilte der Rapper mit.

Buzbee hatte im Oktober mitgeteilt, 120 Menschen mit Anschuldigungen gegen Diddy zu vertreten. Die Kanzlei hat seitdem mehrere Zivilklagen von Männern und Frauen wegen sexueller Übergriffe eingereicht. Eine der anonymen Klägerinnen behauptet, im Jahr 2000 als 13jährige auf einer Party unter Drogen gesetzt und von Combs und anderen vergewaltigt worden zu sein. Diese Klage sei jetzt vor Gericht in New York neu eingereicht worden, auch mit Carter als Beschuldigtem, so US-Medien. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2024, Seite 10, Feuilleton

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