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Haft ohne Bewährung nach Protesten auf Sylt

Itzehoe/Niebüll. Wegen des Besprühens eines Privatflugzeuges auf der Insel Sylt im Juni 2023 sind zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe »Letzte Generation« zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden. Eine 24jährige muss wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sieben Monate ins Gefängnis. Die Haftstrafe werde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sagte die Richterin des Amtsgerichts Niebüll, Larissa Herzog. Zudem bekam eine 22jährige eine Haftstrafe von sechs Monaten – ebenfalls ohne Bewährung. »Die Beschädigungen an dem Flugzeug sind billigend in Kauf genommen worden«, empörte sich die Richterin. Ferner wurden ein 62jähriger und ein 44jähriger zu Geldstrafen von 2.100 Euro beziehungsweise 1.600 Euro verurteilt. Ein Verfahren wegen des Grabens von Löchern auf einem Golfplatz wurde eingestellt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.12.2024, Seite 1, Inland

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