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Italien: Haft Geflüchteter in Albanien unzulässig

Rom. Kurz nach der Aufnahme der ersten Asylsuchenden in einem italienischen Lager zur Prüfung ihrer Anträge in Albanien hat ein Gericht in Rom deren Inhaftierung außerhalb der EU für unzulässig erklärt. Es urteilte am Freitag, dass die zwölf Männer aus Bangladesch und Ägypten nach Italien gebracht werden müssen, damit dort über ihre Asylanträge entschieden werde. Denn die Betroffenen kämen aus keinen sicheren Herkunftsländern. Unklar war zunächst, ob die Asylsuchenden nun gleich nach Italien kommen oder das Verfahren in die höhere Instanz geht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2024, Seite 2, Ausland

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