-
04.10.2024
- → Medien
»Sportschau«-Beitrag: Äußerung verboten
Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat eine Äußerung des Sportjournalisten in der ARD-»Sportschau« Anfang August als »unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend verboten«. Der russisch-usbekische Milliardär Alischer Usmanow sei dort für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht worden, teilten dessen Anwälte am Mittwoch mit. Die Behauptung des ARD-Journalisten, Usmanow habe beim Fechten ein »System der Schiedsrichterbestechung etabliert«, dürfe nicht mehr verbreitet werden. Dem Sender drohten demnach sonst Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!