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Hakenkreuz in Beitrag über Corona strafbar

Berlin. Weil er Bilder von Schutzmasken mit Hakenkreuzen darauf veröffentlichte, ist ein 63jähriger in Berlin des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen worden. Das Kammergericht revidierte damit am Montag einen Freispruch des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten. Der Beschuldigte hatte im August 2022 bei Twitter Beiträge veröffentlicht, in denen Schutzmasken mit Hakenkreuz zu sehen waren. Das Amtsgericht entschied im Januar, dass der Mann das Hakenkreuz in einem ablehnenden Zusammenhang genutzt habe. Das sah das Kammergericht anders: Der Vergleich von Coronamaßnahmen mit der durch das Hakenkreuz symbolisierten Naziherrschaft sei eine Verharmlosung des deutschen Faschismus. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.10.2024, Seite 15, Antifaschismus

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