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Bystron: Aufhebung von Immunität beantragt

Berlin. Im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron hat die Generalstaatsanwaltschaft München beim EU-Parlament die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Dem Parlamentarier wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Portal »Voice of Europe« Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron hat die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. Nach seinem Wechsel ins EU-Parlament genießt er wieder Immunität. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.08.2024, Seite 4, Inland

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