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19.07.20241 Leserbrief
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Auch Yogaunternehmen müssen Löhne zahlen
Karlsruhe. Von Yoga über Meditation bis zu der indischen Heilkunst Ayurveda – bundesweit bietet ein gemeinnütziger Verein aus Nordrhein-Westfalen hierzu Kurse, Ausbildungen und Seminare an. Für die spirituellen Dienste, die die Mitglieder des Yoga Vidya e. V. leisten, haben sie Anspruch auf Mindestlohn statt nur Taschengeld. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr in zwei Fällen. Der Verein legte dagegen Verfassungsbeschwerden am Bundesverfassungsgericht ein – und scheiterte, wie am Donnerstag bekannt wurde. Yoga Vidya sah durch die Urteile des Arbeitsgerichts sein Recht auf freie Religionsausübung verletzt und hoffte vom Karlsruher Senat als Religionsgemeinschaft behandelt zu werden. Dieser nahm die Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an. Das Erfurter Arbeitsgericht hatte im Fall einer Juristin und Priesterin entschieden, dass sie als Angestellte Dienste wie z. B. Seminarplanung erbracht habe. Ihr stehe Mindestlohn zu, weil sie weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit geleistet habe. (dpa/jW)
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