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Revision zu Höcke-Urteil

Halle (Saale). Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke akzeptiert auch das jüngste Urteil wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole nicht. Seine beiden Verteidiger hätten Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Halle (Saale) am Mittwoch auf Nachfrage mit. Am Montag hatte das Gericht Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Der Politiker hatte im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die Parole »Alles für Deutschland« angestimmt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.07.2024, Seite 2, Inland

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