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23.05.2024
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Hinweis: Falsche Bildunterschrift
Berlin. In der Ausgabe vom 22. Mai ist auf Seite 7 zu dem Text »Irans Chefunterhändler übernimmt« die falsche Bildunterschrift gesetzt worden. Richtig muss es heißen: »Abschied von Raisi und Amir-Abdollahian: Trauerzug in der Stadt Täbris«. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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