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14.05.2024
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Hinweis: jW-Serie »Aufstieg der Rechten«
Berlin. Aufgrund personeller Engpässe beim schwedischen Kooperationspartner Proletären ist der siebte und letzte Teil der jW-Serie »Aufstieg der Rechten« nicht wie geplant am vergangenen Mittwoch erschienen. Wir bitten das zu entschuldigen und werden den Artikel zu Schweden am Donnerstag nachreichen. Alle bislang erschienen Texte und Interviews sind unter kurzlinks.de/EU-Wahl zu finden. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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