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Aus: Ausgabe vom 15.02.2024, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Dicke Gehälter für VW-Betriebsräte zulässig

Hannover. Im Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten bei Volkswagen hat erstmals auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen einem klagenden Beschäftigtenvertreter recht gegeben. Die sechste Kammer erklärte am 8. Februar in Hannover die von VW vorgenommene Gehaltskürzung für unzulässig. Das Gericht verurteilte VW dazu, die Kürzung zurückzunehmen und dem Kläger den Ausfall mit Zinsen nachzuzahlen.

VW hatte den 61jährigen Kläger, der seit 2002 in Wolfsburg als freigestelltes Mitglied im Betriebsrat sitzt, im Februar 2023 rückwirkend ab Oktober 2022 um zwei Entgeltgruppen heruntergestuft und das Gehalt laut Betriebsrat um rund 650 Euro pro Monat gekürzt. Das Landesarbeitsgericht schloss sich mit seiner Entscheidung nun dem Arbeitsgericht Braunschweig an, gegen dessen Entscheidung VW Berufung eingelegt hatte.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang des vergangenen Jahres. Dessen Strafsenat hatte Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt, denen vorgeworfen worden war, Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt zu haben. Die Strafrichter verwarfen die auch in anderen Unternehmen übliche Praxis für Gehaltssteigerungen bei langjährigen Arbeitervertretern.

Um sich nicht möglicherweise strafbar zu machen, hatte VW nach dem BGH-Urteil mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt. Viele zogen dagegen vor Gericht. Laut Betriebsrat gab es allein bei Volkswagen bisher 42 Urteile in erster Instanz, von denen 40 zugunsten der klagenden Betriebsräte ausgingen. Am 8. Februar habe es noch einmal vier Urteile in Emden gegeben, die alle zugunsten der klagenden ausgegangen seien, so ein Sprecher des VW-Betriebsrats. (dpa/jW)

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