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AfD-Einspruch nach OB-Wahl

Bitterfeld-Wolfen. Gegen die Niederlage in der Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters im sachsen-anhaltischen Bitterfeld-Wolfen hat die AfD nach eigenen Angaben Einspruch eingelegt. »Es gilt nun zu überprüfen, ob Wahlgrundsätze nicht eingehalten wurden und ob die Organisation der Wahl mangelhaft war«, teilte der Kreisvorsitzende Daniel Roi am Dienstag mit. Ein Sprecher der Stadt Bitterfeld-Wolfen bestätigte, dass ein Wahleinspruch eingegangen sei. Die Verwaltung prüfe diesen nun rechtlich. Bei der Stichwahl hatte sich CDU-Amtsinhaber Armin Schenk gegen den AfD-Kandidaten durchsetzen können. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.11.2023, Seite 4, Inland

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