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Prozess

Bushido sagt nein

Im Zivilprozess um gemeinsame Wohnungsgeschäfte mit seinem ehemaligen Geschäftspartner hat der Rapper Bushido ein erneutes Angebot zum Vergleich ausgeschlagen. Auf ein Gesprächsangebot eines Anwalts seines Expartners Arafat Abou-Chaker reagierte er am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel mit einem klaren »Nein«. In dem Prozess geht es um sieben Häuser, die beide Männer gemeinsam im brandenburgischen Rüdersdorf erworben hatten. Nach mehreren Auseinandersetzungen wollen sich beide geschäftlich trennen. Bushido wirft seinem ehemaligen Geschäftspartner vor, Geld aus der gemeinsamen Unternehmung gezogen und für private ­Zwecke genutzt zu haben. Abou-Chaker widerspricht dieser Darstellung. Das Geld sei auch im Interesse des Rappers und in gegenseitiger Absprache ausgegeben worden. Die Antwort auf diese Frage ist maßgeblich dafür, welche Summe Bushido bei einer Übernahme des Wohnensembles zu zahlen hätte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.10.2023, Seite 10, Feuilleton

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