-
09.09.2023
- → Feuilleton
Fundament Felsenstein
Mit einer symbolischen Schlüsselübergabe hat die Sanierung der Komischen Oper Berlin begonnen. Die Instandsetzung des seit Jahrzehnten baufälligen Gebäudes birgt nach Angaben vom Freitag völlig unklare zeitliche und finanzielle Risiken. Kointendant Philip Bröking geht von einer Rückkehr in die »Herzkammer« des Hauses nach etwa sechs Jahren aus. Bausenator Christian Gaebler wollte sich auf keinen Zeitplan festlegen. »Vieles liegt im Ungewissen«, sagte der SPD-Senator.
Aktuell liegt die Kostenplanung bei 478 Millionen Euro. Allerdings könnten sich Sanierung, Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudeensembles noch deutlich verteuern. Gaebler verwies auf die Ungewissheit, »was sich in der Substanz verbirgt«. So ist zum Beispiel unbekannt, auf was für einem Grund das Gebäude entstanden ist, weil die historischen Unterlagen verbrannt sind.
Die Komischen Oper mit jährlich rund 240.000 Besuchern soll nach dem Willen von Kointendantin Susanne Moser und Kultursenator Joe Chialo in die Stadt und den Bereich nahe dem Brandenburger Tor wirken. »Eine Öffnung zur Stadtgesellschaft ist dringend nötig«, sagte der CDU-Politiker. Aus Sicht Mosers muss ein modernes Opernhaus dabei »Exzellenz bewahren und Barrieren abbauen«.
Für die Sanierung zieht das kleinste der drei großen Opernhäusern Berlins von seinem Stammhaus an der Behrenstraße in das Schiller-Theater als Interimsquartier. Dort war auch schon die Staatsoper während der Sanierung ihres Hauses Unter den Linden untergebracht. Am 15. Oktober soll die neue Spielstätte mit einem großen Fest eingeweiht werden. Neben der Ersatzspielstätte will das Opernteam auch andere Orte bespielen, etwa den früheren Flughafen Tempelhof. Dort wird die neue Spielzeit am 16. September mit einer Inszenierung von Hans Werner Henzes »Das Floß der Medusa« eröffnet. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!