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Aus: Ausgabe vom 05.09.2023, Seite 10 / Feuilleton
Raubkunst

Mehr Rechte

Mit einem Restitutionsgesetz sollen Nachfahren von Naziopfern aus Sicht der Raubgutkommission mehr Rechte und Möglichkeiten für Rückgaben bekommen. Auch 20 Jahre nach Gründung der Kommission gibt es gerade mal 23 Beschlüsse zum Umgang mit Fällen von Naziraubgut. »Die geringe Anzahl von Empfehlungen der Kommission beruht auf der entsprechenden geringen Anzahl von Anrufungen«, hieß es am Montag in einer Mitteilung.

Zur Begründung wurde auf die aktuelle Rechtslage verwiesen. »Denn bis heute können die Opfer und deren Nachfahren nur dann vor die Kommission ziehen, wenn die kulturgutwahrenden Einrichtungen einer Anrufung der Kommission zustimmen.« Demgegenüber stehe eine große Menge von bis heute nicht restituierter Naziraubkunst. »Alleine die sogenannte Lost Art-Datenbank, in der internationale Such- und Fundmeldungen von NS-Raubkunst veröffentlicht werden, verzeichnet rund 40.000 Such- und weitere 35.000 Fundeinträge entzogener Kulturgüter«, so die Kommission.

Die in den Anfangsjahren nach ihrem ersten Vorsitzenden, dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, benannte Kommission berät in besonders komplexen Raubkunstfällen. Sie wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, um bei Differenzen zwischen den Beteiligten über die Rückgabe naziverfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln.

Die aktuellen Bedingungen nennt die Kommission unbefriedigend. »Auch im In- und Ausland reißt die Kritik nicht ab, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht hinreichend in der Lage und auch nicht wirklich willens ist, das NS-Unrecht im Hinblick auf die Kulturgüter angemessen und umfassend wiedergutzumachen.«

Für eine Reform schlägt die Kommission vor, dass Nachfahren der Naziopfer Möglichkeiten bekommen, einseitig ein Verfahren vor der Kommission in Gang zu setzen. Zudem soll die Stellung der Kommission gestärkt werden, um nicht nur Empfehlungen aussprechen zu können. Über ein Restitutionsgesetz soll geregelt werden, dass auch private Einrichtungen oder Privatpersonen, die über Naziraubkunst verfügen, in ein Restitutionsverfahren einbezogen werden sollten. Damit solle auch ein Entschädigungs- oder Ausgleichsanspruch geregelt werden.

Die Bundesrepublik Deutschland habe sich international und national zur Verantwortung als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs bekannt, insbesondere zur Aufarbeitung des Naziunrechts und zur Rückgabe verfolgungsbedingt abhanden gekommener Kulturgüter. »Dieser politisch-moralischen Verantwortung wird sie nicht gerecht, weil die bisherigen Regelungen insbesondere bei strittigen Fällen ungenügend sind«, so die Kommission. (dpa/jW)

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