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18.08.2023
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Exspitzenbeamter behält Ruhegehalt
Magdeburg. Der frühere Präsident des Landesrechnungshofs von Sachsen-Anhalt, Ralf Seibicke, behält sein Ruhegehalt als Beamter. Der Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg wies am Donnerstag eine Klage von Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) ab. Seibicke wurde vorgeworfen, nach seiner Tätigkeit als Rechnungshofpräsident Beratungsleistungen für den MDR erbracht zu haben, ohne dies ordnungsgemäß anzuzeigen. In der Urteilsbegründung hieß es, Seibicke habe zwar schuldhaft gegen seine Anzeigepflicht verstoßen, die Streichung seiner Versorgungsbezüge sei aber unverhältnismäßig. (AFP/jW)
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