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Aus: Ausgabe vom 11.07.2023, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Unterstützung für Ufuk T.

Heidelberg. Nach dem Urteil des Landgerichts Mannheim gegen den Erwerbslosen Ufuk T. rief der gemeinnützige Verein Üsoligenial Heidelberg Rhein Neckar e. V. am Mittwoch zur Unterstützung von Ufuk T. auf. »Offensichtlich ist das System nicht in der Lage oder Willens krasse gewalttätige Fehlentscheidungen verschiedener Institutionen aufzuarbeiten und zu korrigieren«, erklärte der Vorsitzende des Vereins, Matz Müllerschön.

Ufuk T. wurde im Juni 2018 von sechs Polizisten zusammengeschlagen, weil er beim Jobcenter Mannheim auf sein Recht bestand, in der Notlage einen Vorschuss zu erhalten. Anschließend wurde er verhaftet und in einem einseitigen Prozess zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Berufungsgericht, das am 29. Juni über die Höhe der Strafe entschied, setzte den Betrag etwas herab – auf 700 Euro.

jW dokumentiert an dieser Stelle einen Auszug aus der Erklärung von Ufuk T., die im Berufungsprozess verlesen wurde: »Ich bin zum Jobcenter, weil das Geld, das uns als Familie zusteht, nicht gekommen ist. Der Kühlschrank war leer. Wir alle hatten Hunger, besonders meine Tochter, die im achten Monat schwanger war. Wir hatten Angst, dass dem Kind im Bauch was passiert. Mein Betreuer hat mich mehrmals aufgefordert, ja auch ein Sozialarbeiter, direkt zum Amt zu gehen. ›Die müssen dir helfen‹, haben sie gesagt. Nachdem ich mehrmals versucht hatte, das telefonisch zu klären. Es war kein Durchkommen. Dann bin ich mit meiner Frau und der ältesten Tochter auf zum Jobcenter. Ich habe keine Hilfe bekommen, sie sagten, ich soll am Montag wiederkommen. Also erst in vier Tagen, was sollen wir fünf Personen essen? Ich blieb, weil wir auch Hunger hatten. Herr Richter, Sie wissen, ich habe mich weder aggressiv noch laut verhalten. Ich hatte auch kein Hausverbot, wie teilweise behauptet.« (jW)

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